E-Rezept

Ab dem 01.01.2024 ist das Ausstellen von Rezepten als E-Rezept verpflichtend.

Patientinnen können das E-Rezept dann in der Apotheke mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einlösen. Der Ausdruck eines Papierrezepts entfällt damit zukünftig.

Auch wenn das E-Rezept für Sie als Patientin Vorteile bringen soll, so stellt es Ärzte organisatorisch und rechtlich vor neue Herausforderungen, an die wir uns gegenseitig gewöhnen müssen.

Aus organisatorischen Gründen weise ich daher darauf hin:

E-Rezepte sind erst nach Freigabe des Arztes in der Apotheke „sichtbar“ und damit einlösbar.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Behandlungstermine meiner Patientinnen Vorrang genießen.

Ihre E-Rezepte werden von mir mehrfach am Tag, zwischen meinen Behandlungsterminen freigegeben.

spätestens jedoch zu folgenden Zeitpunkten:

  1. Rezeptwünsche aus der Vormittagssprechstunde sind ab spätestens 15:00 Uhr des gleichen Tages als E-Rezept in den Apotheken einlösbar.
  2. Rezeptwünsche aus der Nachmittagssprechstunde sind ab spätestens 8:00 Uhr des Folgetages als E-Rezept in den Apotheken einlösbar.

Können Sie in Ausnahme- oder Dringlichkeitsfällen nicht bis zu diesen Freigabezeitpunkten warten, äußern Sie dies bitte höflichst gegenüber meinen Mitarbeiter:innen.

In diesem Fall gestehen Sie mir bitte Zeit zu, bis sich eine Lücke zwischen Behandlungen meiner Patientinnen ergibt, die ich zur Freigabe nur Ihres E-Rezeptes nutzen kann.